Weitere Rechtsgebiete

Arbeitsrecht

Wann greift das Kündigungsschutzgesetz? Welche Gründe berechtigen zu einer Kündigung? Wie lang sind die Kündigungsfristen?

All diese Fragen sowie die, der arbeitsrechtlichen Vertragsgestaltung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden von uns auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes bearbeitet.
Wir führen für Sie Kündigungs- und Kündigungsschutzprozesse.

Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung

Sofern Menschen nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selber zu besorgen, wird oft durch das örtliche Vormundschaftsgericht eine Betreuung eingerichtet.

Rechtsanwältin Nadja Lüders ist selbst als Berufsbetreuerin tätig. Neben der Unterstützung bei der Bewältigung des Alltages für die Betroffenen ist eine kompetente Vertretung in den Aufgabenkreisen in Absprache mit den Betroffenen sowie deren Angehörigen selbstverständlich. Durch die Erteilung einer Vorsorgevollmacht lässt sich jedoch eine gesetzliche Betreuung in den meisten Fällen von vornherein verhindern. Wir beraten Sie gerne, über die Möglichkeiten zur Vermeidung einer Betreuung und Umsetzung Ihrer Wünsche.

Bei der Verfassung einer selbstbestimmten Patientenverfügung sind wir Ihr Ansprechpartner. Wir vertreten Sie auch gegenüber dem Vormundschaftsgericht im Betreuungsverfahren.

Familienrecht

Im Falle des Scheiterns einer Ehe verstehen wir uns als Interessenvertreter unserer Mandanten. Gleichwohl zielt unsere Beratung zunächst auf einvernehmliche Lösungen. Wenn notwendig setzen wir Ihre berechtigten Rechtspositionen auch gerichtlich durch.

Bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen auch bezüglich der gemeinsamen Kinder, sowie bei Fragen des Sorge- und Besuchsrechts stehen wir unseren Mandanten zur Seite. Wir gestalten gerne individuelle Eheverträge insbesondere notwendiger Vereinbarungen bezüglich Gütertrennung, Verzicht auf Zugewinn und Unterhalt.
Auch bei der Gestaltung von Vereinbarungen bei der Gründung oder Auflösung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft oder Lebenspartnerschaft sind wir gerne behilflich.

Insolvenzrecht

Immer mehr Haushalte in der Bundesrepublik Deutschland sind überschuldet. Das Verbraucherinsolvenzverfahren bietet eine Möglichkeit sich von den Schulden befreien zu können.

Wir prüfen für Sie gerne, ob dieses Verfahren für Sie in Betracht kommt. Wir führen für Sie Kündigungs- und Kündigungsschutzprozesse.
Aufgrund des erheblichen Zeitaufwandes führen wir für Sie das außergerichtliche Einigungsverfahren mit Ihren Gläubigern durch und erstellen einen in enger Zusammenarbeit mit Ihnen einen tragfähigen Schuldenbereinigungsplan.
Wir begleiten Sie beim Scheitern des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren im gerichtlichen Schuldenbereinigungs- und Insolvenzverfahren sowie im Restschuldbefreiungsverfahren. Als Gläubigervertreter melden wir zuverlässig Ihre Forderungen zur Insolvenztabelle an, nehmen an den Gläubigerversammlungen teil und Ihre Rechte im Verteilungsverfahren wahr.

Adresse

Rechtsanwälte Lüders

Karl-Zahn-Str. 11
44141 Dortmund

Telefon: 0231 - 10 64 09 6
Fax: 0231 - 91 28 27 4

E-Mail: info@rechtsanwaelte-lueders.de